
Kurz nach dem Ortsschild scheint die Fahrbahn für den Radverkehr auf einmal ganz außerordentliche Gefahren zu bergen. Denn obwohl der hier beginnende Weg untermaßig und alles andere als regelgerecht ausgebaut ist, wird der Radfaher per Zeichen 240 von der Fahrbahn verbannt und auf das hier beginnende Wegelchen gezwungen.