
Rund 300m später endet der Radweg im Nichts. Regeltreue
Radfahrer müssen nun die Fahrbahn überqueren und dort weiterfahren. Die Meisten fahren jedoch links als Geisterradler wo ein reiner Fußweg besteht.
Um das mal kurz zu verdeutlichen: BIS zu diesem Blauschild bestand Benutzungspflicht für Radfahrer und Fahrbahnverbot. NACH diesem Schild besteht Verbot des Befahrens eines nahezu identischen Wegs für Radfahrer über 10 Jahren und Fahrbahnbenutzungspflicht!
Das muss man nicht verstehen oder begreifen.