
Vor Norden kommend verläuft bis hierhin (auf der gegenüberliegenden Straßenseite mündet die Von-Weyda-Straße ein) ein benutzungspflichtiger gemeinsamer Zweirichtungsgeh- und -radweg (Zeichen 240). Ab hier wird er in Richtung Ortsmitte als getrennter Radund Gehweg (Zeichen 241, Radverkehr nur in einer Richtung) beiderseits der Straße fortgeführt. Die Oberfläche ist gepflastert, die Fugen sind deutlich spürbar. Auch die Pflastersteine selbst sind nicht völlig eben. An die Regelmaße von Geh- und Radweg sowie seitlichen Sicherheitsräumen auch nur zu denken, erscheint in höchstem Grade abwegig. Weder für den Fuß- noch für den Radverkehr stehen ausreichende Flächen zur Verfügung.