
Anstatt direkt links abbiegen zu dürfen, müssen Radfahrer erst mal die Ampel abwarten, um dann auf der "falschen", d.h. der linken Seite, weiterfahren zu dürfen/zu müssen.
Die Benutzungspflicht ist aufgrund der fehlenden Voraussetzungen klar rechtswidrig und muss umgehend entfernt werden. Möchte man Radfahrer unbedingt auf diesen Wegen fahren lassen, so wäre allenfalls ein Fußwegschild mit Zusatz "Radfahrer frei" denkbar. Denn hier muss dann mit erhöhter Aufmerksamkeit und langsamer gefahren werden.