Die Kreisstrasse K9912 von Lehr Richtung Blaustein (Ulm) ist bis Blaustein mit einem gemeinsamen Rad-/Fußweg ausgestattet, welcher auf der kompletten Strecke als benutzungspflichtig gekennzeichnet ist. Abgesehen davon, dass nur dieser Rad-/Fußweg und nicht die begleitende Strasse gerade im Bereich zwischen Mähringen und Lehr teilweise kurze giftige (> 10 %) Anstiege aufweist, ist dieser relativ sicher für Radfahrer zu benutzen.
Mögliche Abhilfe: Hier müsste die Radwegebenutzungspflicht für das letzte Stück des Weges aufgehoben werden, indem das Verkehrszeichen 239 (Fußgänger) mit dem Zusatz »Fahrrad frei« aufgestellt wird, so dass der Radfahrer selber entscheiden kann, ob er diesen »Radweg« weiterverwendet oder ob er auf die Kreisstrasse wechselt wie die Radfahrerin auf dem Bild 1. Ggf. müsste noch das Verkehrszeichen 138 (Radfahrer kreuzen) auf beiden Strassenseiten aufgestellt werden, um entsprechend den motorisierten Strassenverkehr darauf aufmerksam zu machen.