Der Radweg führt relativ lange direkt straßenbegleitend neben einer mehrspurigen Straße, um dann zu enden. Ca. 10 Meter nach Ende des kombinierten Rad-/Fussweges ist der Weg dann als Fußweg ausgeschildert, für Radfahrer nur noch als »Radfahrer frei«.
Das bedeutet: Auf der Fahrbahn ist Radfahren per Verbotsschild untersagt! Einen kombinierten Rad-/Fussweg, geschweige denn einen Radweg, gibt es nicht. Geduldet werden Radfahrer nur auf dem Fußweg, was mitunter Schrittgeschwindigkeit bedeutet. Auf keinen Fall haben Radfahrer hier beim Unfall mit etwaigen Fußgängern rechtlich auch nur den Hauch einer Chance, sondern dürften höchstwahrscheinlich die volle Haftung übernehmen. Auf der Fahrbahn allerdings auch.