Greifswald, Pestalozzistraße, Zweirichtungsradweg mit Z.241. Eine Benutzungspflicht ist in der Straße überhaupt nicht nötig, da kaum Verkehr herscht. Der Radweg ist völlig unzumutbar und trägt wohl in keiner Weise zur Sicherheit des Radfahrers bei. Das Gegenteil dürfte der Fall sein.