
Ohnehin macht hier fast jeder was er will und das ist ein Stück weit auch in Ordnung. Auf alle Fälle aber eine Folge "zivilen Ungehorsams", denn auf Behörden kann man sich auch heute noch nicht verlassen. Immerhin ist eine allgemeine Radwegbenutzungspflicht seit mehr als 20 Jahren untersagt und nur in gut begründeten Ausnahmefällen zulässig. Die Voraussetzungen für eine Radwegbenutzungspficht bzw. ein Fahrbahnverbot sind hier nicht gegeben. Außerdem sind die mangelhaften Sichtbeziehungen - hier kommt von rechts eine Parkplatzausfahrt - ein Ausschlusskriterium, überhaupt einen Radweg auszuweisen. "Radweg" plus Beschilderung sind rechtswidrig.