
Nach den besagten 50 Metern wird der "Rad- und Gehweg mit Benutzungspflicht" durch eine Parkplatzeinfahrt unterbrochen und danach weitergeführt. Der Eismann dachte sich wohl was Gutes dabei, sein Schild vor den stählernen Pfosten zu stellen, der nicht nur unsinnig ist sondern auch gefährlich, vor allem bei Dunkelheit. Immerhin steht er mitten auf dem "Rad- und Gehweg". Warum, erschließt sich uns nicht. Außerdem stellt sich uns die Frage: Wo ist er denn nun eigentlich, der "Rad- und Gehweg"? Es geht doch quasi auf dem Schotterparkplatz weiter.
Die beiden Radfahrer weiter vorne wählen selbstverständlich die asphaltierte Fahrbahn. Zwar untersagt, aber warum?