
Am Ende des "geschotterten, benutzungspflichtigen Radwegs" steht eine Hütte und erneut ein Verkehrszeichen 240, das aussagt "Rad- und Fußweg".
Da keine andere Verkehrsfläche zu erkennen ist, muss das nun der asphaltierte Bereich links des Schildes sein. Demnach dürfen hier keine Kraftfahrzeuge sondern ausschließlich Radfahrer und Fußgänger durch. Da aber direkt dahinter der riesige Parkplatz mit mehr als 200 Stellplätzen beginnt, haben wir regelmäßig eine erkleckliche Anzahl von "Verkehrsverstößen". Wir wissen natürlich, dass es so nicht gemeint ist, aber was diese unsinnige Beschilderung soll, die immerhin turnusmäßig durch die Verkehrsbehörden und Polizei überprüft werden muss, bleibt unklar. Also Radfahrer: Pfeift auf die behördlich angeordneten Verkehrszeichen, denn die Autofahrer tun es unübersehbar auch - regelmäßig und ausnahmslos.