
Noch in der Ortschaft Grafenberg werden Radfahrer, die nach Metzingen fahren möchten, zum Überqueren der B313 gezwungen, da ab Einmündung Buckenwiese ein Fahrbahnbenutzungsverbot besteht. Das Zeichen 240 ordnet an straßenbegleitenden Radwegen eine Benutzungspflicht an, die nur bei für den Radverkehr gefährlichen Strecken, nach sorgfältiger Prüfung, angeordnet werden darf. Sicherlich herrscht auf der B313 reichlich Kfz-Verkehr, doch die Fahrbahn ist relativ breit und Radfahrer kommen hier ausgezeichnet voran. Eine besondere Gefahrenlage ist für die Fahrbahn nicht zu erkennen.
(Ergänzung: Die Benutzungspflicht wurde im Laufe des Jahres entfernt; der Radweg ist nun ein freigegebener Fußweg und die Unfallgefahren wurden nicht beseitigt)