
Aus Metzingen-Neuhausen kommend fährt der Radfahrer normal auf der breiten Metzinger Straße, bis ihn nach der Einmündung der Theodor-Heuss-Straße ein „Blauschild“ mit Kennzeichnung "Getrennter Rad- und Fußweg" von der problemlos zu befahrenden Fahrbahn zwingt. Aus der Theodor-Heuss-Straße kommen keinesfalls so viele Autofahrer, dass ab hier der Verkehr auf der Metzinger Straße so groß wäre, dass eine Radwegbenutzungspflicht notwendig wäre. Es geht leicht bergab und Radfahrer können hier ein ordentliches Tempo erreichen.