
Weiter geht es in Richtung Innenstadt, immer schön an unzähligen und stark frequentierten Ausfahrten vorbei. Die Fahrbahnoberfläche ist ungleich besser als die des Radwegs, man fährt hier besser mit einem Mountainbike und auch nicht so schnell. Das könnte möglicherweise ein Grund sein, man möchte Radfahrer zu langsamer Fahrweise zwingen. Ernsthafte und sichere Verkehrsteilnahme ist hier nicht möglich. Im Hintergrund sieht man übrigens das dunkelrote Polizeirevier.
An dieser Stelle sei erwähnt, dass es hier regelmäßig zu ordentlichen Rückstaus kommt und Radfahrer sicher weiterhin den Radweg als Ausweichmöglichkeit nutzen würden. Doch nicht auf solchen Wegen. Dazu gibt es heutzutage Radstreifen, die - großzügig ausgeführt - sicher wesentlich weniger Gefahrenpotenzial bergen als solche abgetrennten Bordsteinradwege. Radsportler aus der ganzen Region fahren in aller Regel auf der Fahrbahn weiter und biegen allenfalls bei zu großem Stau kurz auf den Radweg ab, um ihn dann schleunigst wieder zu verlassen.Weitere Möglichkeit: Gehwegschild mit Zusatz "Radfahrer frei".
Die Radwegbenutzungspflicht sowie die Anlage und Beschaffenheit von Rad- und Fußweg sind klar rechtswidrig und unvorschriftsmäßig. Sie gefährden alleVerkehrsteilnehmer, auch Kraftfahrzeugführer, die an diversen Stellen mit der Situation überfordert sein dürften.
In Metzingen läuft es überdies noch an vielen weiteren Stellen falsch, dies ist nur eines von vielen Beispielen!