
Wohin werden sich hier nun die Fußgänger begeben? Ist doch klar: Auf den Radweg. Der Fußweg ist schlichtweg nicht benutzbar und dieses Schild ist beispielsweise für Familien mit Kindern und Kinderwagen eine Zumutung. Sie werden gezwungen, eine Ordnungswidrigkeit zu begehen und müssen mit von hinten nahenden Radfahrern rechnen. Man denke nur an die Benutzer von Rollatoren oder Rollstühlen. Ein getrennter Rad- und Fußweg setzt voraus, dass genügend Raum für Fußgänger vorhanden ist. Für den Radweg beträgt die Mindestbreite 1,5 m, die hier auch kaum eingehalten wird. Raum wäre genug da. An der Pflege hapert es.