Nach gut zwei Kilometern doch recht holpriger Strecke sind wir am Ortseingang von Calberlah angekommen. Normalerweise sollte hier die Benutzungspflicht enden, aber weit gefehlt. Wie man im Hintergrund erkennen kann, wird der Weg als benutzungspflichtiger Hochbordweg fortgeführt. Aus dem Bild lässt sich vermuten, dass der Weg nicht mal die baulichen Voraussetzungen für einen gemeinsamen Einrichtungsgeh- und -radweg erfüllt. Dennoch ist er vorschriftswidrig sogar für beide Fahrtrichtungen benutzungspflichtig.