
Ein Kompaktvan, der nicht ganz an der linken Bordsteinabgrenzung fährt, ragt schon mal deutlich in den "Schutzstreifen" hinein, der für Radfahrer vorgesehen ist.
Die Breite des Schutzstreifens beträgt laut Verwaltungsvorschrift zur StVO mindestens 1,25 m und höchstens 1,60 m. Die IC lehnt jedoch 1,25 m aufgrund der eindeutigen erhöhten Gefahr aufgrund der Unmöglichkeit, Sicherheitsabstände annähernd im Mindestmaß einzuhalten, rigoros ab.
Die Breite der restlichen Fahrbahn muss in jedem Fall jedoch mindestens 4,50 m, höchstens 5,50 m betragen (bei größerer Fahrbahnbreite werden die breiteren Radfahrstreifen gefordert). 2,25 m + 1,25 m, wie sie hier vorliegen, sind jedoch nur 3,50 m. Hier scheinen sich die Verantwortlichen ganz schön verrechnet zu haben! Im Verkehr geht es aber um Sicherheit und da darf so etwas einfach nicht passieren!