Die Mitglieder des Bundestags und Bundesrats schafften in der letzten Legislaturperiode – noch unter der Ära von Alexander Dobrindt – im negativen Sinne etwas, womit kaum einer gerechnet hatte: 2017 trat die Gesetzesänderung, die die Wiedereinführung der Radwegbenutzungspflicht für außerörtliche Radwege bedeutete, in Kraft. Es war ab dieser Entscheidung nun noch leichter, jeden noch so miserablen Weg zum benutzungspflichtigen Radweg auszuweisen.
Vor 20 Jahren wurde die allgemeine Radwegbenutzungspflicht abgeschafft, nachdem zahlreiche Untersuchungen und Studien ergaben, dass die Fahrbahn für Radfahrer oft deutlich sicherer ist als Radwege, die erschreckend hohe Unfallzahlen aufwiesen, selbst wenn sie bestmöglich angelegt wurden. Doch unzählige Verkehrsplaner scherten sich nicht um die Vorschriften und Empfehlungen für Radverkehrsanlagen, sodass bundesweit zahlreiche erfolgreiche Klagen geführt werden mussten. Das war auch einer der Hauptgründe zur Geburt der Initiative Cycleride und dem „Pannenflicken“.
Offensichtlich haben „Radverkehrsplaner“, die gerne alle Radfahrer in allen Ecken Deutschlands von der Fahrbahn verbannen würden, gleich, wie schlecht, wie steil, wie schmutzig oder sonst wie unzumutbar und gefährlich die Radwege waren, Gehör für ihre Klagen gefunden. Wohl aus Angst, niemand wolle ihre schlechten Radwege benutzen und dann auf der Fahrbahn im Weg sind und sie möglicherweise - im Auto sitzend - kurz mal vom Gas müssen.
Die Bundesregierung schob mit einer lapidaren, nicht öffentlich belegten und pauschalierten Begründung, dass außerörtliche Straßen eine generell um 30% erhöhte Gefahrenlage aufwiesen, deshalb eine außerordentliche Gefahrenlage immer gegeben sei, den klagenden Radfahrern den Riegel vor. Radfahrerinteressen wurden komplett ignoriert, Autofahrerinteressen 100%ig unterstützt. Doch Änderungen, die endlich bundesweit für ausreichend breite, sichere und stets gut unterhaltene und für alle Radfahrertypen taugliche Radwege hätten sorgen können, flossen nicht in die Gesetzesänderungen ein. Dabei zeigen mehr als 10 Jahre Pannenflicken doch anschaulich genug, wozu „Verkehrsplaner“ trotz eindeutiger Gesetzeslage fähig sind. Hatte man bislang Behördenwillkür offensichtlich geduldet, untermauerte man die Gängelei nun endgültig mit politischer Willkür. Jetzt ist davon auszugehen, dass es noch viel schlimmer werden wird. Was macht man nun, wenn die außerörtliche Fahrbahn zwar nach der unbekannten Statistik 30% gefährlicher ist als die innerörtliche, der schlechte Radweg daneben aber 300%? Trotz Fahrbahnverbot auf die Fahrbahn wechseln, um der eigenen Gesundheit willen? Immerhin bescheinigen bekannte Verkehrsuntersuchungen ausgesuchten Radwegen eine bis zu 11,9-fach höhere Unfallgefahr, das sind 1090%!
„Alleinunfälle“ auf Radwegen werden immer häufiger wurden, Kollisionen mit Fußgängern ebenso. Tödliche Unfälle mit ein- und abbiegenden Kfz natürlich auch, doch das ist Schicksal, das den Autofahrern nicht weh tut. Wir fordern eine umgehende Korrektur, denn gute Radwege brauchen keine Benutzungspflicht und auf schlechte sollten Radfahrer nicht gezwungen werden!
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Bilderquellen: Pixabay, Bundesrat, CSU, IC