Besonderer Anteil an der Änderung gebührt dem Bundesrat (in der dem Bundesrat vorgelegten Drucksache 332/16 des Bundesverkehrsministeriums war die Außerort-Regelung z. B. nicht vorgesehen sondern wurde wohl erst ganz kurz vor Entscheidung nachgefügt) - und leider auch in beratender Funktion dem Bundes-ADFC, der die Novelle der StVO gar als "Fortschritt für den Radverkehr" bewertet. Ob das nun nur unglücklich ausgedrückt war oder der Unkenntnis über die tatsächlichen Gründe bezüglich der besonderen Gefahrenlage entsprang, ist unbekannt. Wir hätten uns jedenfalls ein deutliches Veto gewünscht, beispielsweise:
Radwege nur dann mit Benutzungspflicht, wenn die Sicherheitslage mindestens so gut ist wie auf der Fahrbahn!
Das heißt, uns ist noch nicht einmal die besondere Gefahrenlage so wichtig, aber gefährlicher werden darf es auf keinen Fall!
Die IC kann diese rechtliche Rückentwicklung in graue Vorzeiten wie auch die Zustimmung des ADFC in keiner Weise nachvollziehen, weshalb wir diese Entrechtung von selbst- und sicherheitsbewussten Radfahrern für den Pannenflicken Sonderpreis 17/18 nominieren. Die Umwelt darbt, der Radverkehrsanteil ist immer noch sehr niedrig und dennoch ist erneut eine Entscheidung für noch stärkeren Kraftfahrzeugverkehr gefallen.