
An der Göttinger Straße (B 3) in Hann. Münden werden Radfahrende durch das Verkehrsschild
„Gemeinsamer Geh- und Radweg“ Z240 auf einen schmalen Gehweg gezwungen, der die Mindestbreiten nicht ansatzweise erfüllt. Ein solcher Weg muss mindestens 2,50 m breit sein und zuzüglich einen Sicherheitstrennstreifen von 0,50 m aufweisen. Eine Begegnung von Fuß und Radverkehr ist auf diesem schmalen Asphaltpfad nicht sicher möglich. Auf der Fahrbahn wäre es innerorts bei Tempo 50 hingegen deutlich sicherer. Auffallend ist wie so oft, dass auch die weißen Radwegefurt-Markierungen fehlen. Hier bleibt sich die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Hann. Münden treu: Wenn schon gegen die rechtlichen Vorgaben verstoßen, dann doch bitte bei allen sicherheitsrelevanten Aspekten.