
Auf der vierspurigen Fahrbahn wäre hingen ausreichend Platz zum Begegnen und Überholen. Bei den hier täglich fahrenden 7.000 Kraftfahrzeugen sieht die Straßenbaurichtlinie ERA nicht einmal einen Grund zur verpflichtenden Trennung von Rad- und Kfz-Verkehr, wenn die Strecke nur zweispurig wäre.
Bei der geringen Verkehrsmenge gibt es nicht mal einen Grund für die vier Fahrspuren. Der Autoverkehr würde auch mit zwei Spuren bestens fließen. Es wäre also auch möglich, breite Radfahrstreifen anzulegen, wenn man denn als Straßenverkehrsbehörde meint, dass die Trennung vom Kfz-Verkehr Vorteile für die Verkehrssicherheit bringt. Sicherer als zu schmale Hochbordradwege sind sie allemal.