
Um es gleich vorweg zu schreiben: In Uhingen wird gegen die Verwaltungsvorschriften zur StVO verstoßen, insbesondere gegen die Randnummern 15, 16, 17, 33, 34, 36, und 37.
Erst mal geht es mit Benutzungspflicht/Fahrbahnverbot für beide Fahrtrichtungen auf der Stuttgarter Straße in Richtung Stadtmitte. Auch in Gegenrichtung besteht Benutzungspflicht. Der Hauptverkehr des Filstales wird auf der B10 geführt. Hier fahren überwiegend Fahrzeuge, die in den Ort, die umliegenden Teilorte oder in Richtung Schorndorf möchten. Löblich: An den Einmündungen finden sich gute Furtmarkierungen und zum Schild Vorfahrt gewähren wurde auf das Zusatzzeichen "Fahrrad" mit zwei gegenläufigen Pfeilen (Zeichen 1000-32) geachtet.