
Auf der anderen Seite angekommen endet der Zwei-Richtungs-Rad-und Fußweg mitunter schmerzhaft an der Fußgängerampel. Weiter geht es auf einem freigegebenen Gehweg = Schrittgeschwindigkeit. Die entgegenkommenden Radfahrer fahren unzulässigerweise auf dem Gehweg. Das hat aber nichts mit Regelverstoß zu tun, es ist schlichtweg kein Platz auf dem behördenseitig angeordneten getrennten Zwei-Richtungs-Radweg auf der rechten Seite im Bild. So eine Konstellation findet man bundesweit sehr selten.