
Ca. 120 Meter weiter gerät man an die Einmündung der Schorndorfer Straße. Wenn man Glück hat, ist man nicht mit entgegenkommenden Radfahrern in Konflikt gekommen, denn die müssen auf denselben 150 cm "Radweg" rechts Platz finden. Rechts ist der Gehweg - verboten für Radfahrer, wie auch die Fahrbahn. Man verbietet Radfahren das Befahren der Fahrbahn per Blauschild, hält sich aber selbst nicht an die Vorschriften, wie dann dieser "Radweg" auszusehen hat. 240 cm ist die Regelbreite und dennoch sind linksseitige Radwege innerorts grundsätzlich nicht zulässig.
An der Ampel werden die Radfahrer über die Schorndorfer Straße geleitet. Wie Radfahrer, die nach Schorndorf wollen, links weiterfahren dürfen, ist unklar. Laut Mapillary gibt es hier keine Freigabe für den linksseitigen Weg, was nun doch erstaunt. Also: Halb über die Fußgängerampel und dann korrekt nach links auf die Fahrbahn Schorndorfer Straße fahren. Macht so gut wie keiner, schließlich musste er/sie ja die ganze Zeit der Fahrbahn fern bleiben und sogar links fahren.