
Auch dieses Foto zeigt einen eher beschaulichen Ort, in dem der Radverkehr auf der Fahrbahn geführt werden könnte und sollte. Die StVO und die VwV zur StVO sind da eindeutig. Schade, dass sie in Großkrotzenburg nur in Teilen bekannt ist. Auch das eindeutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom November 2010 scheint hier nicht geläufig zu sein - oder nicht zu interessieren!?