Auf der anderen Seite die gleiche Situation. Ampelmast auf dem Weg, abgesenkte Bordsteine nur im Bereich der Furten. Wenn wegen Gegenverkehr oder Fußgängern der Platz in den Furten nicht reicht, so rumpelt man gegen den Bordstein. Schon für einen Einrichtungsgeh- und Radweg wären Ampelmast und Wegeführung im Kreuzungsbereich extrem gefährlich. Ferner stellt sich generell die Frage, ob die Verkehrsbelastung des Otterndorfer Weges derart stark ist, dass eine Benutzungspflicht hier zulässig ist.