
Aber auch in der Carl-Theodor-Straße ist bei Tempo-30-Streckenbegrenzung eine Benutzungspflicht angeordnet:
(ab Einmündung Marstallstr Richtung Osten und Westen)
In Richtung Westen geht es auf den Schlossplatz zu, der - siehe nächstes Bild - ein verkehrsberuhigter Bereich ist.
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