Zielsicher wird der Fahrradverkehr mit Markierungen und touristischem Hinweisschild in diese Falle geleitet, das letzte Zeichen 240 wurde vor ca. 30 Metern, die Zielhinweisschilder vor ca. 10 Metern passiert. (Die Hinweisschilder für die Gegenrichtung sind am Laternenmast am linken Bildrand erkennbar).
Fazit: Auch hier wurden wieder mal etliche Vorschriften für die Anlage von Radverkehrsanlagen auf hochgefährliche Art und Weise missachtet und zudem eine Benutzungspflicht verhängt, die das Befahren der Fahrbahn, auf der wie gesagt nur 30 km/h gefahren werden darf, verboten ist. Hierzu sei angemerkt, dass linksseitig angelegte Radwege grundsätzlich nicht erlaubt sind. Noch dazu ist hier eine Radroute ausgewiesen, die keine sein darf. Sämtliche Schilder, die Radfahren auf diesem Weg und insbesondere diesem Abschnitt nicht nur erlauben sondern sogar erzwingen, sind sofort abzubauen. Sämtlicher Radverkehr ist nur sicher auf der Fahrbahn möglich und Eltern mit Kindern, die noch den Gehweg befahren müssen, sollten möglichst eine andere Strecke wählen.