Der stellenweise viel zu schmale Radweg - 2,50 m sind hier Vorschrift (mindestens), führt auch sanft in Bushaltestellen direkt in den Aufstellungsbereich der Buspassagiere hinein.
Wer hier fahren will, soll es auf seine eigene Gefahr tun. Die fehlenden Markierungen und die ungenügende Breite reichen allerdings allenfalls für einen Gehweg, der mit einem Zusatzschild "Radfahrer frei" ausgeschildert ist, was bedeutet, dass Radfahrer im Bedarfsfall Schrittgeschwindigkeit fahren müssen. Alle anderen sollten die Fahrbahn benutzen dürfen. Aber die Benutzungspflicht ist nicht nur behindernd und unnötig, sondern schlichtweg nicht rechtskonform sondern gefährdet Radfahrer und Fußgänger ohne Not.