So wünscht man sich einen Radweganfang: bis auf Straßenniveau abgesenkt, die Steigung sanft ausgerundet und mit reflektierenden Zeichen im Bord gekennzeichnet.
Hinweis der IC: Ob die Radwegbenutzungspflicht hier grundsätzlich - d.h. bei einwandfrei ausgeführtem Radweg - berechtigt ist, entzieht sich unserer Kenntnis und wird deshalb nicht bewertet, da uns Verkehrsstärken und regionale Situation unbekannt sind. Es sei hier nur angemerkt, dass uns bislang kein einziger Radweg fahrbahnbegleitend bekannt ist, der sicherer ist als die danebenliegende Fahrbahn.