
Direkt nach Überquerung der Kreuzung ergibt sich ein anderes Bild als noch kurz zuvor. Benutzungspflichtige Radfahrstreifen müssen in der Regel 1,85 m breit sein, mindestens jedoch 1,5 m. Doch nach der Rotmarkierung sieht es ganz und gar nicht mehr so breit und sicher befahrbar aus.