
Wer soll hier noch fahren? Und wieso soll das sicherer sein als die einwandfreie Fahrbahn daneben?
Wieso macht man nicht pragmatisch einen gemeinsamen Rad- und Fußweg OHNE Benutzungspflicht wenigstens für die kritischen Abschnitte und entfernt den gefährlichen Absatz rechts? Eine fahrradgerechte Verkehrsplanung ist hier in keinem Abschnitt erkennbar.
Die Benutzungspflicht ist stets gleichbedeutend mit "Radweg benutzen da Fahrbahn zu gefährlich". Wir sehen es exakt 180° andersrum. Der Radweg ist nahezu gleichbedeutend mit Sturzgefahr. Kann man sich auf die Behörden nicht mehr verlassen?