Die Krötenburgstraße ist eine etwas stärker befahrene Gemeindestraße in Nidda. Eine besondere örtliche Gefahrenlage ist auf ihr nicht zu erkennen, die Voraussetzung wäre, eine Radwegebenutzungspflicht anzuordnen. Trotzdem ist der Gehweg mit Zeichen 240 als benutzungspflichtig in beiden Richtungen beschildert. Er unterschreitet dabei die Mindestbreite von 2,50m aus der VwV zu § 2 StVO. Ebenso gibt es an den Einmündungen keine sichere Führung, weil er verschwenkt wird, Radwegefurten fehlen und auch das Zusatzzeichen, welches auf Radverkehr aus beiden Richtungen hinweist, fehlt. Letztendlich fehlen sichere Querungen zu Beginn und Ende der linksseitigen Radwegebenutzungspflicht.
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