Diese benutzungspflichtigen Radwege wurden erst in diesem Jahr neu gebaut. Es ist nicht alles schlecht:
- Es ist auf jeder Seite der Straße ein Einwegradweg vorhanden
- An den Einmündungen und Grundstückszufahrten bleibt der Radweg auf gleichem Niveau, der Querverkehr hat den Höhenunterschied zu überwinden
- Die Furten sind mit reflektierenden Markierungen gekennzeichnet, dadurch sind sie auch im Dunkeln gut zu sehen.
Allerdings gibt es hier einige Einmündungen und Grundstücksausfahrten, die für den Fahrradverkehr erst sehr spät oder gar nicht zu erkennen sind. Und als letzter Mangel: die angefasten Pflastersteine sind in Längsrichtung verlegt, so dass der Fahrradverkehr mit einem sehr unsicheren Fahrgefühl auf diesen Steinen unterwegs ist. Es ist noch nie eine Straße mit Spurrillen gebaut worden, bei Radwegen wird dieses gerne gemacht. Jedenfalls wurde an verantwortlicher Stelle der aktuellen Gesetzeslage nicht Rechnung getragen, dass benutzungspflichtiger ein Radweg nur dort gebaut werden darf, wo der Fahrradverkehr durch den Autoverkehr gefährdet ist. Hier ist der Fahrradverkehr durch die unübersichtlichen Einmündungen und die Oberflächenbeschaffenheit des Radweges gefährdet und zudem aufgrund der Pflasterung nicht nur langsamer sondern auch erheblich unkomfortabler unterwegs.
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