Kempten – Radurlauber im Allgäu können ihre Touren jetzt mit Hilfe interaktiver Karten im Internet planen. Das teilt das Allgäu Marketing in Kempten mit.
Nach dem Ostallgäu ist der Landkreis Unterallgäu nun der zweite Kreis in der Region, der ein Radportal mit interaktiven Karten anbietet. Urlauber können am Computer zu Hause ihre Touren nach Länge oder Schwierigkeitsgrad auswählen und als Karte ausdrucken. Zudem können sie sich Höhenprofile anzeigen lassen.
Hier die entsprechenden Links dazu:
www.radportal-unterallgaeu.de
www.rad.oal-portal.de
© dpa – Meldung vom 23.03.2006
Bremen – Wenn ein Radfahrer den Radweg in der falschen Richtung benutzt, muss er bei einem Unfall meist in voller Höhe haften. Darauf weist der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) in Bremen unter Berufung auf verschiedene Urteile hin.
So erhielt ein neunjähriges Kind vom Landgericht Nürnberg-Fürth vollen Schadensersatz zugesprochen (Az.: 2 S 6548/90). Der Junge hatte einem »Geisterradler« ausweichen wollen und war dabei mit einem Schilderpfosten zusammengestoßen. Der verbotswidrig auf dem linken Radweg fahrende Radler hätte damit rechnen müssen, entgegenkommende Radfahrer zu verunsichern, entschieden die Richter.In einem anderen Fall verurteilte das Oberlandesgericht Celle einen Falschfahrer, da er einen korrekt fahrenden Radler zum Ausweichen gezwungen hatte und dieser auf dem Gehweg zu Fall kam (Az.: 14 U 103/04).
Grundsätzlich sei das Fahren nur auf dem rechten Radweg erlaubt, erklärt ADFC-Rechtsreferent Roland Huhn. Anderes gelte nur, wenn ein Radweg durch Kennzeichen in beide Richtungen freigegeben ist.
© dpa – Meldung vom 20.02.2006
Hannover – Nach einem guten gebrauchten Fahrrad für ihr Kind sollten Eltern besser auf dem Flohmarkt als im Internet suchen. Bei einem Angebot im Netz lässt sich nicht zuverlässig feststellen, ob es sicher und in gutem Zustand sind.
Darauf macht der Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover aufmerksam. Auch ein Umtausch sei oft nicht möglich. Aber auch beim Kauf auf einem »realen Marktplatz« gilt es, genau hinzuschauen. Auf jeden Fall muss das Kinderfahrrad eine komplette und funktionierende Beleuchtungsanlage haben. Dazu gehören ein Scheinwerfer und ein weißer Rückstrahler vorne, ein rotes Rücklicht und ein Rückstrahler hinten, gelbe Rückstrahler an den Pedalen, ein fest am Reifen anliegender Dynamo und gelbe Speichenreflektoren.
Außerdem muss das Fahrrad dem Versicherungsverband zufolge vorn und hinten über Bremsen verfügen, die kräftig zupacken und deren Beläge ein tiefes Profil haben. Letzteres gilt auch für die Reifen. Die Bremszüge müssen gut sitzen und ohne Verzögerung reagieren. Die Glocke muss hell tönen und so am Lenker angebracht sein, dass das Kind sie leicht erreichen kann.
© dpa – Meldung vom 15.02.2006