- Initiative Cycleride

Jeder Radfahrer ist ein Auto weniger im Stau....

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Die Kommentare der Fachjuroren - Pannenflicken 2016

Die Kommentare der Fachjuroren zu ihren Favoriten der Pannenflicken-Wahl 2016

Paul Bickelbacher

Platz 1 = Donzdorf

Umlaufsperren sind überflüssig und gefährlich, insbesondere in dieser Ausführung und machen Lastenrädern, Kinderanhängern und Rollstühlen das Leben schwer. Die Wartepflicht kann auch mittels Bodenmarkierungen aufgezeigt werden. Wenn man das Einfahren von PKW verhindern will, kann man zur Not rechts liegende Sperren (in einer weniger gefährlichen 'Ausführung) vorsehen, die dann gut beleuchtet sein muss. aber auf die links liegenden (jeweils von dem auf die Straße zufahrenden Radverkehr aus gesehen) sollte unbedingt verzichtet werden.

Platz 2 = Uder

Das Problem ist weniger, dass der Radweg durch die Gebäude führt, sondern dass benachbart Ausfahrten liegen. Radfahrerinnen und Radfahrer sind für ein- und für ausfahrende Autofahrer erst im letzten Moment sichtbar. die Ortsdurchfahrt scheint nicht all zu sehr mit Kfz-Verkehr belastet zu sein. Eine Anordnung von Tempo 20 oder 30 mit Radverkehr auf der Fahrbahn wäre eine angemessene Lösung.

Platz 3 = Reutlingen

Der viel zu schmale Radweg liegt zu allem Übel auf einer bergab führenden Strecke. Aus den Eingängen/Einfahrten heraustretende Fußgängerinnen und Fußgänger und Autos haben es hier mit schnell fahrenden Radfahrerinnen und Radfahrern zu tun. Das ist gefährlich.

Trampelpfad = Hannoversch-Münden

Diese Bezeichnung passt hier. Die Wegeführung ist kaum gefährlich aber unkomfortabel bei Begegnungsfällen.

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Klaus Wörle

Also: Es ist mal wieder enorm schwierig! Alle sind würdige Kandidaten für den Pannenflicken, das "Rostige Ritzel", die "Gerissene Speiche" oder was man sonst alles für Negativpreise sich ausdenken könnte. Nach vielem Herumklicken auf den Foto-Strecken vergebe ich die Punkte an die Kandidaten, die es in besonders origineller Weise schaffen, mehrere für Radfahrer gefährliche und schikanöse Aspekte unterschiedlicher Art in einer einzigen, z.T. recht kurzen Strecke unterzubringen und damit 
eindrucksvoll belegen, wie unüberlegt - man könnte auch sagen: hirnlos -  völlig untaugliche Radverkehrsführungen in den Straßenraum hineingequetscht werden:

Reutlingen = 3 Punkte
Uder = 2 Punkte
Bamberg = 1 Punkt
Hannoversch Münden = Trampelpfad

Es werden bei diesen, den übrigen Kandidaten und überall im Land immer wieder dieselben Fehler gemacht:

- zu geringe Breite (und damit einhergehend auch zu geringer Abstand zu parkenden Kfz, Fußgängern, überholendem Verkehr usw.)

- fehlende Sichtbeziehungen (wo sich die Wege von Verkehrsteilnehmern kreuzen, müssen die sich best- und frühestmöglich gegenseitig sehen können)

- unstetige, kurvige oder sonstwie schikanöse Verkehrsführungen (insbesondere das Zusammenpuzzeln von Schutzstreifen, Hochbord-Radwegen, 
freigegebenen Gehwegen - alle natürlich viel zu schmal - und anderen kreativen Schein-Lösungen)

- mangelhafte bzw. minderwertige Oberflächen (Pflaster, Rinnsteine, Bordsteinkanten, Risse, Aufbrüche, Längsrillen ...)

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Der Favorit von Albert Herresthal

Umlaufsperrenalbtraum in Donzdorf:

Dieser "Radweg" gleicht eher einem Schikane-Parcours. Durch die rekordverdächtige Konzentration von Umlaufsperren wird nicht nur das Fahrvergnügen erheblich geschmälert, sie stellt auch ein signifikantes Sicherheitsrisiko dar. Man kann nur hoffen, dass sich daran mit der Verleihung des Pannenflicken Negativpreises etwas ändert.

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Bernd Sluka

Meine Rangfolge (erster oben):

Donzdorf
Fallen mit nachgewiesener Unfallgefahr, Umlaufsperren nicht einmal StVO-gemäß ausgeführt und bei Dunkelheit und Dämmerung nicht zu erkennen; Feuerwehrschlüssel empfehlen

Uder
viele gefährdende Verstöße der Verkehrsbehörde gegen die Vorschriften
und eine gefährliche, unnötige Radwegführung

Reutlingen
Ignoranz der Belange der Fußgänger und der Radfahrer und völlige
Ignoranz aller Regeln

Limburg
Mein persönlicher Sonderpreis für die dümmsten Schutzstreifen

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---- Informationen zu unseren Fachjuroren finden Sie HIER ----

SWR-Film "Der Fahrradkrieg"

SWR-Film "Der Fahrradkrieg - Wem gehört die Stadt?"


In einem sehr umfassenden Film hat der SWR in 45 Minuten sehr gut zusammengefasst, wo die Probleme im Straßenverkehr für Radfahrer und auch Autofahrer liegen, wie die Denk- und Sichtweisen sind. Filmbeschreibung:

E-Bikes boomen und beanspruchen ihren Platz im Straßenverkehr. Nur - wem gehört die Stadt? Radler beklagen sich über rücksichtslose Autofahrer. Fußgänger und Autofahrer empören sich über "Rambo-Radler", die Sonderrechte für sich in Anspruch nehmen. Und alle fühlen sich im Recht im Kampf um jeden Meter Straße.


Den Film gibt es HIER in der ARD-Mediathek und auch Untertitel können eingeschaltet werden (herzlichen Dank an den SWR!). Wir finden, die Critical Mass könnte man doch mal besuchen, oder? Ansonsten wünschen wir dem neuen Baubürgermeister Peter Pätzold ein gutes Händchen, in Stuttgart eine wirklich gut durchdachte Verkehrsplanung durchzusetzen. Und Alban Manz weiterhin gute Nerven!

Bernd Sluka und Paul Bickelbacher - unsere Meinung zu den Pannenflicken 2015

Die Fachjuroren Bernd Sluka und Paul Bickelbacher und ihre Meinungen zu den Pannenflicken 2015

Wie schon im letzten Jahr war der bundesweit bekannte Radverkehrsexperte vom VCD - Bernd Sluka - gerne bereit, seine Sichtweise zu den Pannenflicken-Nominierungen darzulegen. Auch Paul Bickelbacher, diplomierter Stadt- und Verkehrsplaner beim SRL gab eine kurze aber interessante Meinung hierzu ab, die wir gerne veröffentlichen. Vielleicht hilft es ja den "betroffenen" Verkehrsplanern, die Problematik besser zu verstehen? Näheres zu unseren Fachjuroren unter Aktionen - Pannenflicken.


Bernd Sluka

(die persönliche Rangfolge entspricht nicht dem Endergebnis von allen Wahlteilnehmern)


Bei einem Webinar der Fahrradakademie zur Benutzungspflicht im November
2015 konnten nur 11% der Teilnehmer bestätigen, dass in ihrer Region die Überprüfung aller Radwege auf Übereinstimmung mit den verkehrsrechtlichen Voraussetzungen abgeschlossen sei. Dies zeigt deutlich, wie wichtig der Pannenflicken als ständige Ermahnung ist.

Preiswürdig sind alle Nominierten. Die Auswahl fällt daher schwer. Zieht man allerdings die Grenze zwischen der alltäglichen behördlichen Missachtung des Verkehrsrechts und der - stellenweise bewussten - Gefährdung von Radfahrern und Fußgängern, zeichnen sich einige Favoriten ab:

Platz 1:

1501 - Gütersloh

Gütersloh war von Anfang an mein 1. Platz. Warum?

Erstens habe ich einen historischen Grund: Im Jahr 2005 beschloss der Deggendorfer Stadtrat, an zwei großen Kreuzungen und einem kurzen Straßenstück dazwischen, die Benutzungspflicht für Radwege einzuführen.
Die Fußgängerfurten wurden aufwändig umgebaut, teilweise blutrot markiert und Streuscheiben in den Ampeln ausgewechselt. Das gerade an Kreuzungen, wo die Führung auf Radwegen nachweislich die Unfallgefahr erhöht. Doch mahnende Briefe an die Stadt Deggendorf halfen nichts. Der Straßenteil ist Schulweg. Hunderte von Schülern sind dort jeden Morgen und Mittag unterwegs, meist zu Fuß, oft mit dem Fahrrad. Während das vorher weitgehend geordnet verlief, wurde es mit der Benutzungspflicht
chaotisch: 1/3 der Radfahrer fuhr auf den Radwegen rechts, das zweite Drittel illegal links, beide kreuz und quer durch die Massen an Fußgängern, die sich natürlich auch nicht darum kümmerten, wo der Radweg und wo der Gehweg verlief. Das letzte, wissende Drittel der Radfahrer fuhr weiterhin auf der Fahrbahn, darunter ich, weil das mein Arbeitsweg war. In jedem Fall war die Situation nicht nur für die Radfahrer und die Fußgänger gefährlicher geworden. Also habe ich Widerspruch eingelegt.
Nach einigem Widerstand und einem klärenden Gespräch wurde die Benutzungspflicht aufgehoben und die Wege mit "Gehweg, Radfahrer frei"
beschildert. Ein klarer "Sieg", oder? Nein, denn das Verhalten der Radfahrer änderte sich nicht mehr. Keine zwei Jahre später starb ein sechzehnjähriger Schüler an einer der Kreuzungen auf der Furt durch einen rechtsabbiegenden Bus. Hätte ich mehr verlangen müssen? Hätte ich vielleicht sogar diesen tragischen Todesfall verhindern können?
Inzwischen weiß ich, dass "Gehweg, Radfahrer frei" rechtlich nicht angreifbar ist. Ich hätte auf dem Rechtsweg nichts erreicht. Verwaltungsgerichte interessiert es nicht im Geringsten, ob Radfahrer beim Befahren des Wegs gefährdet sind. Vorgehen kann der Kläger nur, wenn er durch die Anordnung eingeschränkt wird. Und das wird er von einem freigegebenen Gehweg nicht, er darf ja auf der Fahrbahn fahren. Versucht er trotzdem, dagegen zu klagen, wird seine Klage genüsslich und kostenpflichtig abgewiesen.

Was können wir daraus lernen? Die Aufhebung der Benutzungspflicht hilft nur wenigen und kann nur ein Schritt von vielen weiteren sein. Klar ist es sinnvoll, wenn Radfahrer selbst wählen können, wo sie fahren wollen. Aber die Fallen bleiben bestehen.

Umso perfider ist es - und das ist mein zweiter Grund für die Auswahl von Gütersloh -, wenn dann Radfahrern gefährliche Fallen gestellt werden. Sie absichtlich an Kreuzungen auf Radwege zwingen zu wollen, obwohl die damit verbundenen erhöhten Gefahren schon lange bekannt sind, ist so eine Fallenstellerei und daher absolut "preiswürdig". In Gütersloh kommt hinzu, dass die Radwege auch noch über "freie, unsignalisierte Rechtsabbieger" verlaufen, die sich als besonders gefährlich herausgestellt haben. Schon die ERA von 1982 widmet diesem Problem daher drei ganze Seiten und weist ausdrücklich auf die Gefahren hin. Spätere Ausgaben fordern den "Verzicht auf Rechtsabbiegefahrbahnen mit Dreiecksinsel", wenn dort ein Radweg verlaufen soll. Deutlicher geht es schon nicht mehr.

Wer in verantwortlicher Position dennoch an solchen Stellen die Benutzungspflicht des Radwegs anordnet oder dabei mitwirkt, handelt meines Erachtens in Bezug auf die Tötung oder Verletzung von Radfahrern bedingt vorsätzlich. Denn er nimmt diese Folge als Nebenwirkung seiner Handlung in Kauf. Dabei hilft den Tätern dann auch nicht, sich auf Unwissenheit hinauszureden. Denn sie trifft auch die Pflicht, sich wenigstens rudimentär fortzubilden. Und das sollte in mittlerweile mindestens 34 Jahren doch wenigstens einmal erfolgt sein.

Platz 2:

1513 - Ibbenbüren

Dem Einreichenden ist in allen Punkten Recht zu geben. Die Stadt schafft hier eine Situation, die für Radfahrer gefährlich werden kann. Die Kombination von Mindestbreiten ist tabu und schafft Gefahrensituationen, wie u. a. im Auftrag der Bundesanstalt für Straßenwesen (Bericht V184, "Unfallrisiko und Regelakzeptanz von Fahrradfahrern") nachgewiesen wurde. (Arg-)Listig zitiert der Verantwortliche (fehlerhaft) aus der ERA, sie ist ihm also bekannt, ignoriert dabei aber deren ausdrücklichen Aufforderungen, die Kombination von Mindestmaßen zu vermeiden und stattdessen besser eine andere Lösung zu suchen. Seine Behauptung, dass Schutzstreifen die seitlichen Überholabstände erhöhen wurde längst durch die BASt-Untersuchung (V74, "Einsatzbereiche von Schutzstreifen") aus dem Jahr 2000 wiederlegt. Deren Ergebnis: Selbst Schutzstreifen in nicht beengten Verhältnissen verleiten Radfahrer dazu, zu nahe am Fahrbahnrand zu fahren, und Autofahrer dazu, die Radfahrer mit geringeren Abständen also ohne Schutzstreifen zu überholen.

Letztlich verlagert diese Verkehrsführung die Verantwortung auf die Radfahrer und bürdet ihnen eine Mehrbelastung auf. Wer StVO-gerecht fährt, ignoriert die Markierungen bzw. fährt am besten links davon, um illegales, gefährdendes Überholen auszuschließen. Natürlich kostet das Nerven, weil Autofahrer ohne solide Kenntnis der Verkehrsregeln dann aggressiv reagieren können. Radverkehrsförderung geht anders.

Da hier Radfahrer legal selbst für einen sicheren Verkehrsablauf sorgen können, habe ich Ibbenbüren nach längerem Überlegen auf Platz 2 gesetzt, obwohl die geschaffene Situation akut gefährlich ist.

Platz 3:

1505 - Hirschaid

Die Bamberger Straße in Hirschaid ist mein Platz 3. So viel Ignoranz gegenüber sicherer Radverkehrsführung aber auch gegenüber den Belangen der Fußgänger trifft man selten an. Hinzu kommt eine Stellungnahme des Marktes, aus der nur eines zu erkennen ist, nämlich grundsätzliche Faktenresistenz. Der "extreme Verkehr, vor allem Schwerverkehr" besteht laut amtlicher Zählung aus 7245 Kfz pro Tag, bei einem für eine Staatsstraße unterdurchschnittlichen Schwerverkehrsanteil von 4,3 %.
Diese Zahlen erfordern nicht einmal einen innerörtlichen Radweg, geschweige denn können sie seine Benutzungspflicht rechtfertigen.

Typisch ist in diesem Zusammenhang auch der Verweis auf die Polizei.
Auch in anderen (bayerischen) Regionen trifft man immer wieder auf Polizeibeamte, die unwillig zu Fortbildungen jegliche Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn verteufeln und die Schuld an Unfällen einseitig bei Radfahrern suchen. Das geht sogar so weit, dass selbst in "platten" niederbayerischen Städten, wo 85% bis 90% der Fahrradunfälle auf Radwegen und radwegähnlichen Gehwegen passieren, dennoch ständig Radfahrer auf unzulässig benutzungspflichtige Radwege verwiesen werden.
Man wird wohl nach bereits 18 Jahren "Radverkehrsnovelle" weitere fünf bis zehn Jahre abwarten müssen, bis diese tonangebenden Polizisten in den Ruhestand gehen und dann hoffentlich durch eine jüngere, besser ausgebildete Generation ersetzt werden.

Der Radweg in Hirschaid besticht neben seinen vielen Gefahrstellen und der untauglichen Oberfläche dadurch, das die Belange der Fußgänger überhaupt nicht berücksichtigt wurden. Um Radfahrer von der Fahrbahn zu vertreiben, wurde einfach ein viel zu schmaler Streifen des ohnehin schon meist zu schmalen Gehwegs als Radweg gekennzeichnet. Sollen die Fußgänger doch sehen, wo sie bleiben. Radverkehr ist hier nicht einmal im Mischverkehr mit Fußgängern in Schrittgeschwindigkeit zuzulassen, weil die Mindestbreiten dazu nicht ausreichen.

Als in vielen Punkten typisch für den nachlässigen, ignoranten Umgang mit Verkehrsregeln, dem Wohl von Radfahrern und den Interessen von Fußgängern gebührt Hirschaid der dritte Platz.


Die weiteren Ränge:

1502 - Filderstadt

Der aufgezeigte Radweg verstößt gegen eine Vielzahl von Vorschriften und eröffnet zahlreiche zusätzliche Gefahren: Längskanten, wesentlich unzureichende Breite, schlechte Wegbeschaffenheit, gemeinsame Führung mit Fußgängern im Gefälle, ungesicherte Hindernisse im Weg, verschwenkte Furten, Missachtung der Mindestsichtweiten an Einmündungen und Grundstückszufahrten, ... Nicht nur seine Benutzungspflicht gehört aufgehoben. Zum Großteil ist schon die Erlaubnis, mit dem Fahrrad dort zu fahren, zu verweigern. Interessant sind auch nebenbei erwähnte StVO-Verstöße wie markierte Schutzstreifen in Tempo-30-Zonen. Sie zeugen vom vorsätzlichen Willen der Stadtverwaltung, sich um Vorschriften nicht zu kümmern.

Dennoch ist das der gewöhnliche Wahnsinn, deswegen nicht in meinen Top-Favoriten, aber nahe dran.

1514 - Unterhaching

Ich kenne diesen Weg aus eigener Anschauung. Dort ist so gut wie nichts los außer vor und nach einem Fußballspiel. Dann ist der Weg so von Fußgängern gefüllt, dass dort an Radfahren gar nicht zu denken ist. Die Benutzungspflicht ist daher zweifach unzulässig. Zum einen fehlt es an einer besonderen Gefahrenlage und sollte sie trotz Tempo 30 bei gelegentlich pulkartig starkem Verkehr herbeigeredet werden, dann ist die Benutzung des Wegs genau zu diesen Zeiten durch von den Parkplätzen
ein- und ausfahrende Autos alles andere als geeignet, diese Gefahr zu verringern, sondern erhöht sie sogar. Zum anderen werden die maximalen Verkehrszahlen, bei denen Mischverkehr von Fußgängern und Radfahrern auf dem Weg noch zuzulassen wäre, regelmäßig überschritten. Es ist daher nicht einmal rechtlich möglich, den Weg für das Radfahren ohne Benutzungspflicht freizugeben.

1504 - Poing

Ganz klar ein unnötiger Radweg, der zudem auch noch illegal benutzungspflichtig ist. Selbst die wenige hundert Meter weiter parallel verlaufende Kreisstraße EBE 1 weist unter 10000 Kfz/Tag auf, wo selbst nach den großzügigen Maßstäben der ERA kein Radweg geboten wäre, erst recht aber kein Zweirichtungsradweg. Dann ist davon auszugehen, dass in der Kirchheimer Straße noch viel weniger los ist. Der Radweg dort ist reine Verschwendung von Steuergeldern, selbst wenn er wie der Einreicher empfiehlt auf der gegenüber liegenden Straßenseite angelegt worden wäre, und durch die linksseitige Benutzungspflicht eine permanente Gefahrenstelle. Unfälle treten dort nur nicht gehäuft auf, weil wirklich wenig los ist.

Erschreckendes Detail am Rande: Openstreetmap weist auch an den einmündenden Wohnstraßen Radwege auf, obwohl diese laut Beschreibung in Tempo-30-Zonen liegen und sicherlich noch weniger befahren sind.
Offenbar hat sich hier einst ein Planer ohne Sinn und Verstand ausgetobt und ein übereifriger Gemeinderat auch noch zugestimmt. Ich will hoffen, dass wenigstens in der Tempo-30-Zone die Benutzungspflicht entfernt wurde. Ein Schild ist auf dem einzigen Foto nicht zu erkennen. Dann müsste aber auch Openstreetmap entsprechend geändert werden, weil es sich dann um reine Gehwege handelt, so wie es sein sollte.

1503 - Fehmarn

Die Kreisverwaltung Ostholstein behandelt Radfahrer als unmündige Bürger, denen man den Weg versperren muss. Als wäre jeder Radfahrer ein Tattergreis, der über die Straße geführt werden sollte. Mit den noch dazu unzulässig ausgeführten Sperren werden stattdessen Unfälle gefördert, einmal mögliche Stürze durch Hängenbleiben und Kollisionen an den künstlichen Engstellen. Zum anderen binden die Umlaufsperren einen Großteil der Aufmerksamkeit, die dann für die Beachtung des Querverkehrs fehlt. Auch sollte man schon wissen, ob man den Radverkehr, auch den touristischen Radverkehr fördern oder behindern will. Will man ihn fördern, wäre bei den meisten der Querungen sogar Vorfahrt für die auf dem Radweg fahrenden Radfahrer geboten, schon weil sie die weit überwiegende Mehrzahl der Verkehrsteilnehmer stellen. Dieser Radweg zeigt ein trauriges Bild der Ferieninsel Fehmarn. Man kann nur davon abraten, dort mit dem Fahrrad Urlaub zu machen. Oder man möge sich im Internet einen "Feuerwehrschlüssel" besorgen. Mit diesem massiven Dreikantschlüssel lassen sich in Selbsthilfe die meisten Sperrpfosten und Umlaufsperren entfernen. Da es sich laut Auffassung der Kreisverwaltung Ostholstein nicht um Verkehrseinrichtungen handelt, wäre das nicht einmal verboten.

Verkehrlich spielt die behördliche Missachtung der Radfahrer jedoch eine untergeordnete Rolle. Man kann auf der flachen Insel jederzeit andere Straßen benutzen und den Radweg so vermeiden. Daher ist er nicht in meinen ersten Plätzen.

1506 - Nürtingen

Nürtingen überzeugt durch eine "kreative" Verkehrsführung. Um Radfahrer dazu zu zwingen, Umwegen zu folgen, anstatt wie alle anderen sicher auf dem geraden Weg weiter zu fahren, schreckt die Stadt nicht zurück, eine ganze Straße für den Radverkehr zu sperren. Da hilft übrigens auch nichts, diese Straße von der Seite aus anzufahren. Sie ist durch die Beschilderung in ganzer Breite gesperrt; auch auf den ausgewiesenen Seitenstreifen (ein Radfahrstreifen ist nicht zu erkennen) ist das Radfahren untersagt, selbst wenn dies durch die beschriebene Markierungen gewünscht wird. Sollte es hier Probleme im Geradeausverkehr geben, sollte die Stadt dringend auch dem restlichen Verkehr das Geradeausfahren untersagen. Sollte es keine Probleme geben, erklärt § 45 Abs. 9 StVO das vorhandene Verkehrsverbot als unzulässig.

1516 - Runkel

Das Kriterium in dieser Situation ist nicht "Zulassung von Radverkehr in Gegenrichtung", die nur bei 30 km/h erlaubt ist, sondern ob das Verkehrsverbot für Radfahrer in der gezeigten Richtung durch § 45 Abs. 9 StVO überhaupt gerechtfertigt wird. Die Straße ist übersichtlich, Gegenverkehr ist rechtzeitig zu erkennen und Platz für Begegnungen zwischen Pkw und sogar mehrspurigen Fahrrädern ist ausreichend vorhanden. Eine besonders erhöhte Gefahrenlage, welche die Sperrung der Straße für Radfahrer in einer Richtung zulassen würde, liegt offenbar nicht vor. Also ist die Sperrung aufzuheben, weil sie unzulässig ohne die Voraussetzungen des § 45 Abs. 2 Satz 2 StVO zu prüfen angeordnet wurde.
Ob die Straßenverkehrsbehörde die Straße auf 30 km/h oder weniger limitieren möchte, ist dazu unerheblich. Das kann sie natürlich zusätzlich tun.

Letztlich stellt sich die Frage: Wie sollen ortsunkundige Radfahrer erkennen, dass es sich dabei um eine Einbahnstraße handelt? Die Straße könnte auch eine sogenannte "unechte Einbahnstraße" sein, die nur Kraftfahrer aus einer Richtung aussperren will, aber ohne Einbahnregelung auskommt. Das abgebildete Zeichen 267 verbietet die Einfahrt. Absteigen und daran vorbei zu schieben ist also geboten. Das Weiterfahren wird aber nicht untersagt, bzw. nur durch das Zeichen 220 am anderen Ende. Dagegen führt die Beschilderung der überörtlichen Fahrradroute R7 genau dort hinein. Als touristischer Radfahrer wäre ich nach dem Schild wieder aufgestiegen und weiter gefahren.

1517 - Stuttgart

Radverkehrsförderung sieht tatsächlich anders aus. Da es sich aber bis auf die unnötige und sicherlich nicht ganz ungefährliche Querung beim Kreisverkehr um ein "Komfortproblem" handelt, ist diese Nominierung nicht mein Favorit. Ein Preis für die Ignoranz von Belangen der Radfahrer würde der Stadt Stuttgart aber sicherlich zustehen.

1515 - Schwetzingen

Tempo 30 und benutzungspflichtige Radwege, sind nicht nur sinnfrei, sondern zumindest in Zonen auch ausdrücklich durch die StVO verboten.
Ich empfehle, zunächst mal die Stellungnahme der Rechtsaufsichtsbehörde einzuholen. In der Regel löst dies die Ignoranz der Straßenverkehrsbehörde gegenüber der StVO.

Die Situation in der Carl-Theodor-Straße kenne ich aus einem Besuch in Schwetzingen. Die Benutzungspflichtigen Radwege sind dort natürlich ungeeignet, in einer belebten Einkaufsstraße völlig unangebracht und lassen den Fußgängern keinen ausreichenden Bewegungsraum. Das sieht man leicht daran, dass sie die Trennung der Wege ignorieren. Außerdem verleiten die Wege Radfahrer zum Linksfahren. Stattdessen könnten Radfahrer hier problemlos auf der breiten Fahrbahn mitfahren, auch gegen die Einbahnrichtung. Soweit ich mich erinnern kann, werden die Wege aber auf dem als "Shared Space" konzipierten Schlossplatz nicht benutzungspflichtig fortgesetzt. Sie führen dort zwar in den Seitenraum, wo sie meines Erachtens problemlos fahren können, aber es fehlt an jeglicher Markierung und Beschilderung. Ein verkehrsberuhigter Bereich schließt schon für sich die Führung von Radfahrern auf Radwegen aus, weil sie darin an jeder Stelle fahren dürfen. Ausschließen kann ich es jedoch nicht, dass Schwetzingen weiterhin eine Benutzungspflicht beschildert. Denn die Stadt zeichnet sich durch einen eigenwilligen Umgang mit Verkehrsregeln aus. U. a. versucht sie, auf dem Schlossplatz eine Einbahnregelung durchzusetzen, während diese auf dem verkehrsberuhigten Bereich mangels Fahrbahn gar nicht greifen kann.

Mein Urteil: illegal, aber nicht wesentlich gefährlich, eigentlich vor allem störend.

1512 - Gedelitz

Das ist ein Restbestand einer nie überprüften Anordnung. Die Verkehrszeichen stammen aus Urzeiten vor 1992, als die Fahrräder noch Pedale hatten. Das erklärt nicht den Verzicht auf die schon damals vorgeschriebenen Furtmarkierungen. Was ergab die Aufforderung an die zuständige Kreisverwaltung, die Anordnung endlich zu überprüfen?

Den Hinweis "Gleiches gilt auf der gegenüberliegenden Straßenseite für den Gegenverkehr" habe ich nicht verstanden. Dort ist gar kein Weg erkennbar. Sollte der abgebildete Pflasterstreifen auch noch linksseitig befahren werden, wird der Verzicht auf jegliche Absicherungen an den Fahrbahnquerungen und den Einmündungen allerdings kriminell.

Aber eigentlich ist dieser Weg so weit abseits der Fahrbahn, dass ich ihn nicht mehr als zugehörig zur Straße ansehe. Damit haben Radfahrer die Wahl, ob sie die Fahrbahn oder diesen selbständig geführten Weg benutzen. Trotzdem sollte man aus Sicherheitsgründen das Radfahren auf diesen Feldwegen mit Teilpflasterung nur in Schrittgeschwindigkeit, also als "Gehweg mit Radfahrer frei" zulassen und die dann immer noch fehlenden Furtmarkierungen nachholen bzw. für eine eindeutige Vorfahrtsregelung an den Kreuzungen des Wegs mit den einmündenden Straßen sorgen.

1510 - Geestland

Der ganz normale Wahnsinn in dörflicher Idylle. Vielleicht löst sich das Problem, wenn man dem Verantwortlichen eine StVO schenkt, von der er offensichtlich noch nie etwas gehört hat, geschweige denn sie korrekt angewendet hat. Seltsamerweise erscheinen die Verkehrszeichen relativ neu, jedenfalls nicht die Ausführung, die bis 1992 gebräuchlich war.

1509 - Heiddorf

Entweder ist der Radweg für das Radfahren freigegeben oder nur für Fußgänger, die ein Fahrrad schieben. Widersprüchliche Anordnungen sind nicht zu befolgen. In jedem Fall entfällt hier die Benutzungspflicht, da der Radweg als unbenutzbar ausgewiesen wird. In jedem Fall fehlt die notwendige gesicherte Überleitung auf die Fahrbahn zum Ende der Benutzungspflicht, aber auch die vorgeschriebene Querungshilfe an Anfang und Ende des unbefahrbaren Teilstücks für die linksseitigen Radfahrer.

1507 - Frankenthal

Benutzungspflichtige Radwege in Tempo-30-Zonen und (Sicht-)Hindernisse auf Radwegen sind zwar unzulässig, gehören aber nur zum alltäglichen Wahnsinn.

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---und nun die persönliche Wahl von---

Paul Bickelbacher


Platz 1 (3 Punkte, Gold) für 1506 Nürtingen,

weil es eine völlig verwirrende Verkehrsführung ist, die innerstädtisch auch viele Radlerinnen und Radler betrifft und auch noch mit einem Radverbotsschlld arbeitet.


Platz 2 (2 Punkte) für 1509 Heiddorf

für die einmalige Situation vor der Benutzung des Radweges zu warnen bzw. die Radfahrer bitten abzusteigen und gleichzeitig die Benutzungspflicht anzuordnen. Diese Kombi hebt es vor die anderen Beispiele wie Schwetzingen, wo nicht nur gegen geltendes Recht verstoßen sondern wohl auch Bürgerbeteiligung ignoriert wird.


Platz 3 (1 Punkt) für 1516 Runkel

weil dieses Beispiel auch für unser autodominiertes Verkehrsrecht steht. Eine Tempo-30-Zone passt nicht zur Sondersituation Brücke. Eine Einzelanordnung gibt es nicht, weil bezüglich Verkehrssicherheit unauffällig - kein Wunder ist ja auch übersichtlich. Eine Ausweisung von Tempo 20 oder 30 aus Komfortgründen für Fuß- und Radverkehr wegen fehlendem Gehsteig und um Radverkehr in Gegenrichtung zu ermöglichen erfolgt nicht. Typisch.

Linkhinweise

Argumentationshilfen

Straßenverkehrsrecht erklärt:
 
Radverkehr:
 
Charity:
 
Klima und Umwelt:

 

Wolfgangs (radverkehrspolitische) Videos

Radwege im April 2021 - plus Sandbaustelle

Radweg Ende

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Die besten Radwegenden

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Radweg kombiniert

 

Casey Neistats Kultvideo

(warum eine Radwegbenutzungspflicht Unsinn ist)

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