Die Initiative Cycleride begrüßt diese Vorgehensweise natürlich ausdrücklich, obwohl es traurig ist, dass hierzu seit 1997, dem Jahr des Inkrafttreten der Radwegnovelle, 14 Jahre vergangen sind, bis sich nun endlich spürbar etwas ändert. "Schuld" daran ist wohl auch hier das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom November 2010, dass die Voraussetzungen zur Ausweisung einer Radwegbenutzungspflicht noch einmal eindrücklich untermauert hat. Hoffen wir, dass dieses Beispiel Schule macht, bald bundesweit umgesetzt wird und auch europaweit Nachahmer findet!
Wichtig für Nicht-Eingeweihte: Radwege bleiben unangetastet, Ängstliche können sie weiterhin benutzen, wobei wir darauf hinweisen, dass dies unter Betrachtung der Unfallzahlen nur mit äußerster Vorsicht geschehen sollte. Gerade an Ausfahrten und in Kreuzungsbereichen kommt es immer wieder zu schweren Unfällen
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Erfreut haben wir zur Kenntnis genommen, dass nun auch die drittgrößte Stadt in Sachsen-Anhalt, Dessau-Roßlau, auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom November 2010 reagiert und Radfahrern mehr Freiheiten im Straßenverkehr einräumen möchte. Es ist geplant, bis zum Frühjahr 80% aller Radwegbenutzungspflichten, gekennzeichnet durch "blaue Schilder", aufzuheben. Es ist zwar nach wie vor nichts anderes, als das nunmehr fast 15 Jahre geltende Recht der StVO und deren Verwaltungsvorschrift umzusetzen, dennoch muss man dies in Sachsen-Anhalt nicht unbedingt erwarten. Schließlich hören wir oft von den abenteuerlichsten Radwegen in unhaltbaren Zuständen. Über die Radwege von Halle wird sogar von Insidern gesagt, dass viele eher für Kettenfahrzeuge als für Radfahrer geeignet wären. Aber eventuell kommt man auch in den anderen großen Städten von Sachsen-Anhalt darauf, dass es nicht nur einfacher und billiger ist, rechtswidrig ausgeschilderte Radwegbenutzungspflichten aufzuheben, sondern auch sicherer. Das geht seit vielen Jahren aus zahlreichen Untersuchungen und Statistiken hervor, unter anderem von der BASt. Dass ausgerechnet die Polizei in Magdeburg dies zum aktuellen Thema ignoriert und eigene, völlig unbewiesene Mutmaßungen aufstellt, ist nicht nur für aufgeklärte Radfahrer unbegreiflich.
Links zum Thema:
http://www.mdr.de/sachsen-anhalt/dessau/radwege100.html
Die IC bekräftigt als wichtigsten Punkt ihre seit längerer Zeit bestehende Forderung, die Bedeutung der zur Kennzeichnung von Radwegen benutzten Blauschilder von einer Benutzungspflicht in ein Benutzungsrecht umzuwandeln, um damit das nach Jahren immer noch nicht behobene Problem der unzähligen unrechtmäßig angeordneten Benutzungspflichten von Radwegen endlich zu lösen. Gleichzeitig sollen eindeutigere Vorgaben zur Einhaltung eines ausreichenden Sicherheitsabstandes beim Überholen von Fahrrädern in die StVO aufgenommen werden. Zu den Regelungen für radfahrende Kinder werden Änderungsvorschläge unterbreitet, um praxisgerechtere Lösungen zu erhalten. Außerdem werden diverse Verbesserungsvorschläge zur Benutzung von Seitenstreifen, zur Größe geschlossener Verbände und zur kuriosen Vorschrift bezüglich der Benutzung von Pedalen vorgetragen.
Weiterlesen: Stellungnahme der Initiative Cycleride zur geplanten Neufassung der StVO