
Es verbleiben (wenn wir das "schräge" Schild vorher doch wahrgenommen haben...) also in Richtung Wernersberg runde 800 Meter gen Südwesten bis zur Einmündung in die K 1, welche hoch nach Wernersberg führt. Wie schon fast üblich verliert man (obwohl man der Vorfahrtstraße folgt) dort generell sein Vorfahrtrecht durch das aufgestellte kleine Zeichen 205 (zu erkennen hinter dem Blauschild). In Richtung Annweiler bewirkt das blaue Schild von Wernersberg kommend eine linksseitige Benutzungspflicht inkl. Fahrbahnverbot. Wer jedoch weiter Richtung Süden will und gehofft hat, der Weg sei hier zu Ende, hat sich getäuscht - das dicke Ende kommt erst noch!