
Hinter der Querungshilfe lehrt einem der folgende, rund 75 Meter lange Abschnitt dann so richtig das Fürchten! So steht erst einmal ein überflüssiges Drängelgitter im Weg (gefährlicher Gegenstand im Sinne des § 32 StVO), jener Geh- und Radweg wird dazu noch extrem schmal (die Vorgaben in der VwV deutlich verfehlend), an den Rändern fehlen die Sicherheitsräume wegen hoher Holzzäune, in denen man sich prima mit den Lenkerenden verheddern kann. Der Zaun ist dabei fast noch das "kleinere Übel"; zur Fahrbahn hin endet er nach ein paar Metern; anschließend ragen dann die scharfkantigen und blanken Enden der Leitplanken-Pfeiler gefährlich nah an den Weg heran.