
Nun fahren wir in anderer Richtung aus Köngen kommend. Auch hier: Benutzungspflichtiger, getrennter Rad- und Fußweg mit Radweg auch in Gegenrichtung. Grundsätzlich nicht zulässig laut der gängigen Vorschriften und Regularien. Zur Fahrbahn fehlt ein Sicherheitstrennstreifen auf dem zu schmalen Radweg. Es folgen zahlreiche Parkplätze. Immerhin ist auf dem Piktogramm gut erkennbar, dass auch Gegenverkehr auftritt.