
Auf der anderen Seite ebenfalls keinerlei Hinweise über die Art des Weges. Das Piktogramm in der Streuscheibe der Ampel mit dem Fahrrad deutet allerdings darauf hin, dass der Weg auch für Radfahrer in linksseitiger Richtung gedacht ist. So etwas passiert, wenn der Bund sich nicht zu Beschilderungen von nicht-benutzungspflichtigen Radwegen durchringen kann. Als Ortsfremder steht man vor Rätseln. Im steilen Gefälle sollen jedoch ohnehin keine Radwege ausgewiesen werden, schon gar nicht linksseitig.