Bündig abgesenkte Bordsteine? Fehlanzeige! Und dann auch noch schräg zur Fahrtrichtung. Die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) sagen dazu z. B. unter Ziffer 11.1.5: "Ein Bord von 3 cm Höhe wird so angelegt, dass er nahezu senkrecht zur Fahrtrichtung des Radverkehrs liegt. Wegen ihrer Komfortmängel soll diese Lösung nur in Ausnahmefällen angewandt werden". Muss ein solches Bord spitzwinklig überquert werden, so besteht akute Sturzgefahr.