Der Radweg wird benutzungspflichtig auf dem Bordstein weitergeführt. Ein Vorbeikommen an Autos, die aus der Seitenstraße kommend am Fahrbahnrand stehen, ist kaum möglich, zumal die Bordsteinabsenkung auch noch ein gutes Stück weiter rechts ist. Dann geht es weiter durch eine regelmäßig stark frequentierte Bushaltestelle.
Man vergleiche Radfahren auf dem Hochbord im Vergleich zur Fahrbahn links daneben. Was soll daran sicher und praxistauglich sein?
Sämtliche Radwegsbenutzungspflichten, auch im weiteren Verlauf bis nach Reutlingen hinein, gehören ersatzlos entfernt, da mitnichten eine außerordentlich erhöhte Gefahrenlage besteht sondern im Gegenteil die "Radwege" erheblich gefährlicher sind für den Rad- und Fußverkehr. Alternativ können Radwege ohne Benutzungspflicht ausgewiesen werden, wenn die Wege mindestens 2,50 m breit sind und frei von Engstellen sowie stets gute Sichtbeziehungen aufweisen.
Das ist hier nicht der Fall.