Die StVO-Novelle von 1997 mit der Abschaffung der allgemeinen Radwegsbenutzungspflicht und vielen wichtigen Neuerungen für den Radverkehr liegt mittlerweile 18 Jahre zurück. Mit dem Negativpreis Pannenflicken haben wir in jährlicher Folge bereits 9 mal anhand konkret bemängelter Situationen die Einhaltung der StVO bei der Ausweisung von Radverkehrsführungen angemahnt. Das wegweisende Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts mit einer Präzisierung der sehr hohen Anforderungen an die Ausweisung eines benutzungspflichtigen Radwegs erging vor bereits fünf Jahren.
Eigentlich sollte man davon ausgehen können, dass eine seit knapp zwei Jahrzehnten bestehende Rechtslage, die das Radfahren auf der sicheren Fahrbahn als Regelfall betrachtet, jedem Mitarbeiter einer Straßenverkehrsbehörde bekannt ist, verpflichtende Radverkehrsführungen nur dort angeordnet werden, wo sie aus Sicherheitsgründen erforderlich sind, diese dabei regelkonform und sicher gestaltet werden und dem Negativpreis Pannenflicken in seinem zehnten Jahr damit mangels nominierungswürdiger Situationen die Basis entzogen ist. Aber weit gefehlt. In Anbetracht von insgesamt 17 Nominierungen für den Pannenflicken 2015 muss leider festgestellt werden, dass die Mehrzahl der Verkehrsplaner und Straßenverkehrsbehörden in weiten Teilen fortbildungs- und beratungsresistent zu sein scheint.
Letzteren empfehlen wir nachdrücklich ein gewissenhaftes Studium der Kommentare unserer Fachjuroren Bernd Sluka und Paul Bickelbacher zu den Pannenflicken-Nominierungen.
Die Urkunden für die Erstplatzierten:
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Zu unserer Grafik: Der Pannenflicken auf dem Reifenmantel ist wie die Flickschusterei zahlreicher Verkehrsbehörden - nicht verkehrstauglich
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1. Platz, Pannenflicken in Gold |
Extreme Enge in Ibbenbüren - aus Sicherheitsgründen!? |
2. Platz, Pannenflicken in Silber |
Straße für Radfahrer gesperrt - wegen 20 Metern und mit unnötigen neuen Gefahren! |
3. Platz, Pannenflicken in Bronze |
Drängelgitter ohne Ende |
Sonderpreis Trampelpfad |
Benutzungsppflicht auf ungeeigneten Wegen |
4. Platz |
Benutzungspflichtiger Radweg, der zu gefährlich ist zum Befahren? |
5. Platz |
Radfahrer müssen auf der Radroute schieben |
6. Platz |
Handtuchbreite Wege - natürlich mit Benutzungspflicht |
7. Platz |
Bergab über schmale Wege - stets benutzungspflichtig |
8. Platz |
Benutzungspflichtige Stummelradwege |
9. Platz |
Unbegründetes Fahrbahnverbot |
10. Platz |
Gemeinde beharrt auf Benutzungspflicht an fast unbefahrener Straße |
11. Platz |
Zugestellter Radweg in der 30er-Zone |
12. Platz |
Benutzungspflichtiger Zweirichtungs-Radweg an verkehrsarmer Straße |
13. Platz |
Benutzungpflichtiger Zweirichtungs-Radweg über zahlreiche Einmündungen hinweg |
14. Platz |
Unberechtigt benutzungspflichtige Radwege |