Die Streuscheibe der rechts der Radwegfurt parallelverlaufenden Fußgängerfurt zeigt nur ein Fußgängersymbol, (verdeckt durch das Verkehrsschild - Detail siehe nächstes Bild) gilt für Radfahrer also nicht. Daher sollten wir vorsichtig sein, denn Busse haben nach dem Landrecht dieser "Fahrradstadt" (Recht des Stärkeren – siehe nachfolgende Bilder) grundsätzlich Vorrang. Der erste Busfahrer, der tatsächlich auf uns gewartet hat, hupte und brüllte aus dem offenen Fenster „Da ist Rot!“. Ja ok, aber...- der geradeausfahrende Radfahrer hat abbiegendem Busverkehr gegenüber eindeutig Vorrang.
Wir sagen: Das ist unglücklich gelöst. Zulasten der Sicherheit UND dem Ruf von Radfahrern.