Sicht aus der Gegenrichtung: Hier kommt der Radverkehr unter die Räder. Ab jetzt teilen wir uns 3 Meter Fahrbahnbreite mit entgegenkommenden Linienbussen und fahren – theoretisch – entgegen der Einbahnrichtung. Die fehlende Kennzeichnung des Durchfahrtsverbots mit dem Zusatz „Fahrrad frei“ ist rechtlich gesehen kritisch und Radfahrer bekommen das zusätzlich zu spüren.
Wie, das ist illegal? Nun ja, war es bei uns auch (VO/1033/16).
→ https://ris.wuppertal.de/getfile.php?id=201932&type=do
Da steht: „Bei Linienbusverkehr oder starkem LKW-Verkehr muss die Fahrgassenbreite 3,50m betragen.“
Aber das ist ja unwichtig, wenn wir was für den Radverkehr tun wollen. Denn wir haben ja noch Ausweichflächen! Dass der Bus in Fahrtrichtung rechts viel eher ausweichen kann als der Radfahrer zwischen den Parkständen, scheint keinen Busfahrer zu interessieren.
(VO/0336/20 und VO/0221/20).
→ https://ris.wuppertal.de/getfile.php?id=256000&type=do
→ https://ris.wuppertal.de/to0050.php?__ktonr=99840