Das Parken auf dem Seitenstreifen ist bis auf den unmittelbaren Bereich hinter der Einmündung nicht verboten, die Einfahrt in der Regel schon (Zeichen 250 mit Ausnahme für Linienverkehr, Taxen, Radverkehr, Lieferverkehr und Zufahrt zu privaten Garagen). Aber wie das hier so ist, leiden wir unter einem auffällig vollkommenen Vollzugsdefizit bei der Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten durch die Stadt Wuppertal.